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AG Baden-Baden, 28.05.1993 - 6 C 288/92 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- reise-recht-wiki.de
Haftung des Reiseveranstalters für einen Unfall am Hotel-Swimming-Pool
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86
Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage
Auszug aus AG Baden-Baden, 28.05.1993 - 6 C 288/92
Der Reiseveranstalter hat somit die Verpflichtung zur sorgfältigen Auswahl der Leistungsträger im Hinblick auf deren Eignung und Zuverlässigkeit und er muß darüberhinaus auch regelmäßig den jeweiligen Umständen entsprechend seinen Leistungsträger und deren Leistungen überwachen (BGHZ 103, 298, 305).